Familienrecht

Als Teil des allgemeinen Zivilrechts regelt das Familienrecht die Rechtsbeziehungen von Personen, die miteinander durch Verwandtschaft, Familie, Ehe oder Lebenspartnerschaft verbunden sind. Darüber hinaus beschäftigt sich das Familienrecht mit Fragen der Vormundschaft, Betreuung und Pflegschaft. Nicht selten verlaufen Auseinandersetzungen in diesen Bereichen sehr emotional. Wir möchten Ihnen Lösungen aufzuzeigen, die Ihnen helfen und mit denen Sie sich wohlfühlen. Das kann beispielsweise der Versuch einer einvernehmlichen außergerichtlichen Einigung oder die Vertretung vor dem Familiengericht sein.

 

Wir vertreten Sie insbesondere in den Bereichen

  • Umgangs- und Sorgerecht
  • Fragen rund um den Unterhalt
  • Gewaltschutzsachen 
  • Vermögensauseinandersetzung
  • Scheidungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Gestaltung von Eheverträgen 
  • Betreuungs- und Vormundschaftssachen