Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen (Kollektivarbeitsrecht). Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.

 

Wir vertreten Sie insbesondere in den Bereichen

  • Streitfragen rund um die Kündigung und Abmahnung 
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
  • Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, bspw. Lohn- und Entgeltfortzahlung, Urlaub, etc. 
  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen
  • Verhandlung über Abfindungen 
  • Prüfung von Arbeitszeugnissen
  • Arbeitnehmerdatenschutz