Allgemeines Zivilrecht

Das Allgemeine Zivilrecht befasst sich mit Angelegenheiten von Privatpersonen und Unternehmen, ohne dass dabei ein spezielles Rechtsgebiet betroffen ist. Es regelt Rechtsverhältnisse zwischen gleichgestellten Subjekten – natürlichen und juristischen Personen – und wird daher auch als Privatrecht oder Bürgerliches Recht bezeichnet.

Wir vertreten Sie insbesondere in den Bereichen

  • Allgemeine Rechtsberatung im Zivilrecht
  • Vertragsanalyse und -gestaltung für z. B. Kauf-/Darlehensverträge, Miet-/Pachtverträge, Dienstverträge, Arbeitsverträge, etc.
  • Analyse, Erstellung und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
  • Unfallschadensabwicklung
  • Forderungsmanagement, inklusive Einziehung und Durchsetzung im Wege des Mahn- und Klageverfahrens
  • außergerichtliche und gerichtliche Vertretung