Arbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen (Kollektivarbeitsrecht). Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Wir vertreten Sie insbesondere in den Bereichen
- Streitfragen rund um die Kündigung und Abmahnung
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
- Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, bspw. Lohn- und Entgeltfortzahlung, Urlaub, etc.
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Verhandlung über Abfindungen
- Prüfung von Arbeitszeugnissen
- Arbeitnehmerdatenschutz
Ihre Ansprechpartnerin ist Rechtsanwältin Rosa Mayer-Eschenbach.
E-Mail: eschenbach@rechtsanwalt-eroes.de