Im Umgang mit asyl- und aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen sind in Deutschland verschiedene Gesetze zu beachten, die differenzierte Regelungen für die verschiedensten Sachverhalte enthalten. Für aus dem Ausland stammende Mitbürger ist die Relevanz dieser Regelungen nicht zu unterschätzen, bestimmen diese doch im Hinblick auf die Sicherung des Aufenthalts in Deutschland wichtige Bereiche des täglichen Lebens. Wir bieten Ihnen eine Beratung und Vertretung insbesondere in den Bereichen

  • Klageverfahren nach einem abgelehnten Asylantrag
  • Erteilung einer Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis
  • Ankündigung aufenthaltsbeendender Maßnahmen
  • Aufenthaltsrechtliche Auflagen

Sollten Sie dagegen bereits über ein gesichertes Aufenthaltsrecht verfügen und streben nun die deutsche Staatsbürgerschaft an, beraten und vertreten wir Sie gerne in den Bereichen

  • Beantragung der Einbürgerung und Einbürgerungsverfahren
  • Ablehnende Entscheidung der Einbürgerungsbehörde

Herr Ruben Unger (Unger@rechtsanwalt-eroes.de) ist Ihr Ansprechpartner in Fragen des Aufenthaltsrechts und freut sich auf Ihre Anfrage.