Prozesskosten- & Beratungshilfe

Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten einer rechtlichen Beratung und Vertretung zu tragen, besteht für Sie die Möglichkeit, Beratungs- Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.

 

Beratungshilfe

Sie können bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein beantragen. Der von Ihnen zu tragende Eigenanteil an den Kosten der Beratung beträgt dabei 15,00 €. 

Falls Sie Beratungshilfe beanspruchen, bringen Sie bitte bereits zum Beratungsgespräch den Beratungshilfeschein sowie den Eigenanteil iHv. 15,00 € mit. 

Den Antrag für das Einzugsgebiet des Amtsgerichts Regensburg, inklusive Ausfüllhilfe, finden Sie in unserem Downloadbereich.
 
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Die Kosten für die gerichtliche Vertretung sind von der Beratungshilfe nicht umfasst. Hier besteht die Möglichkeit, Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe zu beantragen. 

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung von Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe. 

Sollten Sie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie eine sog. Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe abgeben. Das Formular finden Sie in unserem Downloadbereich.