Prozesskosten- & Beratungshilfe
Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten einer rechtlichen Beratung und Vertretung zu tragen, besteht für Sie die Möglichkeit, Beratungs- Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.
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Beratungshilfe
Sie können bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein beantragen. Der von Ihnen zu tragende Eigenanteil an den Kosten der Beratung beträgt dabei 15,00 €.Â
Falls Sie Beratungshilfe beanspruchen, bringen Sie bitte bereits zum Beratungsgespräch den Beratungshilfeschein sowie den Eigenanteil iHv. 15,00 € mit.Â
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung von Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe.Â
Sollten Sie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie eine sog. Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe abgeben. Das Formular finden Sie in unserem Downloadbereich.
