Prozesskosten- & Beratungshilfe
Sollten Sie finanziell nicht in der Lage sein, die Kosten einer rechtlichen Beratung und Vertretung zu tragen, besteht für Sie die Möglichkeit, Beratungs- Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu beantragen.
Beratungshilfe
Sie können bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen sog. Beratungshilfeschein beantragen. Der von Ihnen zu tragende Eigenanteil an den Kosten der Beratung beträgt dabei 15,00 €.
Falls Sie Beratungshilfe beanspruchen, bringen Sie bitte bereits zum Beratungsgespräch den Beratungshilfeschein sowie den Eigenanteil iHv. 15,00 € mit.
Prozess- und Verfahrenskostenhilfe
Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung von Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe.
Sollten Sie Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie eine sog. Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe abgeben. Das Formular finden Sie in unserem Downloadbereich.