In Deutschland engagieren sich 34 Millionen Menschen in Vereinen. Dabei spielt das Recht glücklicherweise die meiste Zeit über eine untergeordnete Rolle. Oftmals werden Vorstand und Mitglieder durch das Auftauchen rechtlicher Fragestellungen überrascht.

In diesen Fällen beraten wir Sie gerne kompetent, nahbar und persönlich in Fragen des Vereinsrechts. Dabei ist uns besonders der Bezug zur Praxis wichtig. Die meisten unserer Mitarbeiter engagieren sich, neben der Tätigkeit in unserer Kanzlei, auch selbst in diversen Vereinen und bringen dadurch ein gelebtes Verständnis für das Vereinsleben und dessen Besonderheiten in die Beratung mit ein.

In den folgenden Bereichen (aber auch darüber hinaus) bieten wir Ihnen unsere juristische Expertise an:

 

  • Vereinsgründungen (eingetragener und nicht eingetragener Verein)
  • Satzungsentwürfe und Anpassungen
  • Beantragung der Gemeinnützigkeit i.S.d. §§ 50 AO
  • Vermittlung und Mediation innerhalb des Vereins
  • Beratung der Mitgliederversammlung zu rechtlichen Fragen
  • Gründung von Fördervereinen

Speziell mit Blick auf die Gründung von sog. Anbauvereinigungen im Rahmen des Cannabisgesetzes stehen wir Ihnen mit einem, auf Ihre Situation abgestimmten, Satzungsentwurf und Antworten auf Ihre Fragen zur Verfügung. Besonderes Augenmerkt verdient dabei die Einhaltung der Bestimmungen zum Jugendschutz und der Suchtprävention. Hier gibt es einige Besonderheiten zu beachten, die für die Satzung einer Anbauvereinigung zu gelten haben und bei Nichtbeachtung einer Eintragung im Wege stehen können.

Ihr Ansprechpartner in Fragen des Vereinsrechts ist Jonas Wintermayr (Wintermayr@rechtsanwalt-eroes.de).