Arbeitsrecht
Das deutsche Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen (Kollektivarbeitsrecht). Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich.
Wir vertreten Sie insbesondere in den Bereichen
- Streitfragen rund um die Kündigung und Abmahnung
- Gestaltung von Arbeitsverträgen und Aufhebungsverträgen
- Durchsetzung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis, bspw. Lohn- und Entgeltfortzahlung, Urlaub, etc.
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen
- Verhandlung über Abfindungen
- Prüfung von Arbeitszeugnissen
- Arbeitnehmerdatenschutz
Rechtsanwalt Lukas Lohmann, angehender Fachanwalt für Arbeitsrecht, kümmert sich gerne um Ihre Anliegen im Arbeitsrecht. Sie erreichen ihn telefonisch (+49 (0)941 / 89792677) oder per Mail (lohmann@rechtsanwalt-eroes.de).