Medienrecht

Für Influencer und Content Creator sind soziale Medien berufliche Grundlage und wirtschaftliches Geschäftsmodell. Kooperationen mit Unternehmen, Agenturen und Plattformen bringen dabei zahlreiche rechtliche Fragen mit sich. Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihrer Vertragsbeziehungen ebenso wie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, wenn es zu Konflikten kommt.

Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei

  • Prüfung und Gestaltung von Kooperationsverträgen und Werbeverträgen
  • Durchsetzung offener Vergütungsansprüche und Provisionsansprüche
  • Konflikten mit Auftraggebern, Agenturen und Managements
  • Kündigung oder vorzeitiger Beendigung von Kooperationen
  • Sperrung, Einschränkung oder Löschung von Accounts und Inhalten
  • Fragen zu Nutzungsrechten an Fotos, Videos und sonstigem Content
  • Unberechtigter Verwendung eigener Inhalte durch Dritte
  • Persönlichkeitsrechtsverletzungen und unzulässigen Veröffentlichungen
  • Werbung, Kennzeichnungspflichten und kommerzieller Kommunikation

Wir prüfen Ihre rechtliche Position und entwickeln eine auf Ihre Situation zugeschnittene Lösung. Dabei vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Unternehmen, Agenturen und Plattformbetreibern sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wenden Sie sich hierfür gerne an Rechtsanwalt Urs Erös unter eroes@rechtsanwalt-eroes.de.